Folgendes mail wurde an die Kurie der niedergelassenen Ärzte der NÖ Ärztekammer verschickt:
Sehr geehrte Herren!
Das zum Zweck der Etablierung von PVE-Pilotprojekten beschlossene „Basispapier zur Interessentensuche für Primärversorgungseinrichtungen“ enthält folgende Textstellen:
„Die Tätigkeit der PVE wird unter Beachtung folgender Grundsätze so dokumentiert, dass eine Evaluierung möglich ist: Vollständige Aufzeichnungen über die erbrachten Diagnosen und Leistungen (Leistungs- und codierte Diagnosendokumentation) werden den Versicherungsträgern jeweils für ihre Anspruchsberechtigten, welche diese Leistungen erhalten haben, einmal im Abrechnungszeitraum übermittelt. Für den Pilotzeitraum wird die PVE die erbrachten ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen nach jeweils gültigen Honorarregelungen dokumentieren und diese Daten per Datenfernübertragung – analog den Regelungen über die Abrechnung – an die Versicherungsträger übermitteln.“
„Das Leistungsspektrum ist von der PVE im Rahmen des in einer allgemeinmedizinischen Praxis erfüllbaren Ausmaßes verpflichtend zu erfüllen.“
Am Mittwoch, den 11. März findet in St. Pölten eine Bezirksärzteversammlung statt. Einer der Programmpunkte lautet „PVZ St. Pölten – Erfahrungen und Berichte nach einem Jahr“. Diese Veranstaltung sollte man zum Anlass nehmen, die ganze Hausärzteschaft in Niederösterreich – also auch die potenziellen Interessenten für neue PVE – über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren. Ich ersuche daher um „mitgliederöffentliche“ Beantwortung folgender Fragen am Beispiel PVZ St. Pölten:
- Wie viele Arztstunden werden pro Quartal angeboten?
- Wie viele Patienten werden pro Quartal behandelt?
- Wie viele Kontakte gibt es im Schnitt pro Patient im Quartal?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Patient pro Quartal
- Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Patientenkontakt?
- Wo liegen die Werte 1.) bis 5.) im Schnitt aller Einzelpraxen in St. Pölten Stadt?
- Was würde das PVZ St. Pölten pro Patient und Quartal ausbezahlt bekommen, wenn die für Einzelpraxen geltenden Honorarsätze angesetzt würden?
- Wie wird geprüft, ob das PVZ St. Pölten bei allen Patienten der verpflichtenden Leistungserfordernis laut Vereinbarung nachkommt und wie lauten die Ergebnisse dieser Prüfung?
- Gibt es Sanktionen oder Rückverrechnungen, falls festgestellt wird, dass das eine PVE nicht das verpflichtend vereinbarte Leistungsspektrum abgedeckt hat?
- Wie hoch sind die Kosten der im PVZ St. Pölten abgerechneten Patienten pro Patient und Quartal für allgemeinmedizinische Behandlungen bei anderen Allgemeinmedizinern?
- Wie hoch sind die Kosten der im PVZ St. Pölten abgerechneten Patienten pro Patient und Quartal für allgemeinmedizinische und fachärztliche Behandlungen bei niedergelassenen Fachärzten?
- Wie hoch sind die Kosten der im PVZ St. Pölten abgerechneten Patienten pro Patient und Quartal für allgemeinmedizinische und fachärztliche Behandlungen in Spitalsambulanzen?
- Wo liegen die Werte 10.) bis 12.) im Schnitt bei den Einzelpraxen für Allgemeinmedizin der Stadt St. Pölten abgerechneten Patienten?
- Wie viele Patienten werden pro Wochenenddienst im PVZ St. Pölten betreut (Bitte in „eigene“ und „fremde“ Patienten unterteilen)?
- Wie viele Wochenenddienste werden im PVZ St. Pölten pro Quartal geleistet?
- Wie ist die Entlohnung dieser Dienste geregelt?
Mit freundlichen Grüßen,
Ärzteinitiative der Plattform Freiwilligkeit
Obmann Dr. Oliver Rückert